Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Magstadt, auf der BAB 8, in Höhe km 210,292, München-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h und wurde mittels Sensormessung mit Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S330 und Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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