Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 13.10.2015 in Moers, auf der A2, AK Kamp-Lintfort, FR A57 -Köln um 29 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel:  TRAFFISTAR S330 und Frontfoto. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wesel

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