Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Netphen-Eckmannshausen, L 728, Allenbacher Straße 22, FR Herzhausen um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit TraffiStar S350 und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandte Vordruck Anhörung
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