Auf der Justus-von-Liebig-Straße, Höhe Hs.-Nr. 34 in Bonn, wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 71 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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