Am 29.01.2015 in Herzogenrath, Geilenkirchner Straße, wurde ein Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) geführt.

Beweismittel: Gutachten, Geldbuße 500,00€

Verletzte Vorschriften: § 24a Abs. 2.3, § 25 Abs. 2a StVG, 242  Bkat, § 4 Abs. 3 BkatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aachen

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