Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden in Fellheim, A 7, Ri. Kassel, Abschnitt 880, km 0.010 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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