Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 34246, Gemeinde Vellmar, auf der B 7, im Bereich der Warburger Straße, Fahrtrichtung Kassel. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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