Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Marktoberdorf, Kühmoos, St 2008, im Abschnitt 100, bei km 3,200, Ri. Lengenwang um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung.
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