Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Horst, auf der BAB 7, Hamburg/Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Leivtec XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 140 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Harburg
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