Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 18.03.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Karlsruhe, B 10, (004) Südtangente, vor Ausfahrt Mühlburg, Rtg. Pfalz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 107 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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