In 84571, Reischach, B 588, Öttinger Straße, Höhe Hs.-Nr. 19 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 50 km/hum 20 km/h überschritten, Die Messung mit ergab 70 km/h. Beweismittel: Jenoptik Enforcement Trailer Semistation und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Formular Zeugenbefragung

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