Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in die erlaubte Geschwindigkeit in Günzburg, BAB 8, Abschnitt 240, km 5,5, Ri. München überschritten. Festgestellt wurden 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 130 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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