Mit 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in München, Balanstr. 89, stadteinwärts innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lasermessung mit Frontfoto ergab 48 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Formular Anhörung

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