Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Fürther Straße, Höhe Frankenschnellweg, Ri. stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 ergab 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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