Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Abenberg, auf der B 466, im Abschnitt 760, Höhe km 0,3, Richtung Schwabach um 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen
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