Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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