In 74523, SHA, Schwäbisch Hall, Westumgehung, K 2576, Höhe Einmündung Gottwollshausen, Rtg. Autobahn wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden 101 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Schwäbisch Hall übersandte Vordruck Anhörung
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