In Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 159,750 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden 132 km/h mit Lasergerät mit Foto, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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