In Bonn, auf der A 59, bei km 028,210, RF Königswinter wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 128 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Vordruck Anhörung
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