In Dortmund, auf der Karl-Marx-Straße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden 36 km/h, bei zulässigen 650 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed mobil, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Dortmund Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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