In Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 18 km/h überschritten. Gemessen wurden 98 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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