In Engen, auf der BAB 81, km 708,100, Singen – Stuttgart wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden 165 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 130 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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