In Freiburg, B 31, Höhe Am Sender, einwärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden 126 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1 bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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