in Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts zulässige Höchstgeschwindigkeit
wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden 104 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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