In Heidenau, S 172, Höhe Fußgängerquerung, Real Markt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 67 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Vordruck Anhörung

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