In Ludwigshafen, B 9, Gem. Ludwigshafen, vor AS zur A 6, FR A6/Worms wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden 106 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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