In Karlsruhe, BAB 5, km 625,800, Frankfurt – Basel wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 143 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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