In Mühlhausen, Am Backsgarten, Höhe Feuerwehrgerätehaus, FR Gömar wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 57 km/h mit Messgerät PoliScan FM1 mit Frontfoto, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mühlhausen/Thüringen übersandte Vordruck Anhörung
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