In Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,900, Fulda – Kassel wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden 109 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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