In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 67 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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