In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 72 km/h mit Lasergerät PoliScan FM 1 HP, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

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