Auf der BAB 15, bei km 24,1, in Richtung Cottbus wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 62 km/h überschritten. Gemessen wurden 1621 km/h bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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