In auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark  wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 20 km/h überschritten. Gemessen wurden 120 km/h mit PoliScan Speed, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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