In Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 30,0, FR Bingen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden 86 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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