In Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, km 361,10, FR Speyer wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 1153 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 130 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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