In Taunusstein, OT Orlen, B 417, Einm. K 699, Rtg. Neuhof wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 15 km/h überschritten. Gemessen wurden 75 km/h bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto. Verwarnungsgeld von 20,00 € wurde erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Taunusstein übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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