In der Gem. Hamwarde, L 205, AB 207, km 1,400 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 75 km/h überschritten. Gemessen wurden 145 km/h mit Foto, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung
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