In Risum-Lindholm, OT Lindholm, auf der Bundesstraße 5 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden 74 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Formular Anhörung
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