Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dietlas-Stadtlengsfeld, auf der L 1022, OA Stadtlengsfeld, OE Dietlas wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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