Auf der BAB 7, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, im Bereich von km 21,0 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 102 km/h mit Foto,bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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