In der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 48 km/h überschritten. Die Radarmessung mit Foto ergab 128 km/h bei zulässigen 80 km/h. 

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Formular Anhörung

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