In Mannheim, auf der Casterfeldstraße, vor Lechstr., Ri. Neckarau wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden 86 km/h mit Messgerät Multanova 6 F Digital mit Foto, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Anhörung

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