Auf der BAB 2, in Porta Westfalica, bei km 285,800, FR Dortmund wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 41 km/h überschritten. Gemessen wurden 161 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed,
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörung
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