In Taufkirchen b. München, auf der Dorfstraße, i.H. Hs,-Nr. 4 – 18 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 20 km/h überschritten. Gemessen wurden 50 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Radar, Frontfoto. Bußgeld: 35,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Taufkirchen
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