In 72525, Gem. Münsingen-Oberheutal, B 465, Verladebahnhof, Höhe Geb. 11 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 10 km/h überschritten. Gemessen wurden 80 km/h mit Einseitensensor ES8.0 bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandte Verwarnung /  Anhörung

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