In Baden-Baden, B 500, Parkplatz Odenwald, Rtg. Grenze wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 98 km/h bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Baden-Baden übersandte Vordruck Anhörung
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