In Gefrees, auf der St 2180, Abschnitt 100, km 0,30, Ri. Marktschorgast wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden 96 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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