In der Gem. Andisleben, LK Soem., B 4, RFB Nordhausen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 20 km/h überschritten. Gemessen wurden 90 km/h mit Messgerät Einseitensensor, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Verwarnungsgeld: 30,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern Übersandte Verwarnung / Anhörung
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