Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bamberg, auf der Forchheimer Straße, Ri. stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Die Messung wurde mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6F digital durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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