Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Muhr am See, auf der B 13, Abschnitt 1060, bei km 0,820, vor Parkplatz, Ri. Gunzenhausen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 126 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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